Gemeinwohl-Ökonomie fordert Orientierung an der Gemeinwohl-Bilanz bei der Umsetzung in nationales Recht

(21.10.2022, Hamburg) Im Rahmen des sogenannten Green Deals hat sich die EU im Sommer auf eine überarbeitete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geeinigt, die Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder börsennotierte Unternehmen verpflichtet, offenzulegen, wie sich ihr Wirtschaften auf Mensch und Natur auswirkt. Das vornehmliche Ziel dabei ist es, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen, die erstmals anhand gesetzlicher Standards überprüft wird, zum Maßstab ihres Markterfolges zu machen. Voraussichtlich ab Dezember 2022 müssen die Vorgaben der EU dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. „Diese Richtlinie droht jedoch in weiten Teilen ein zahnloser Tiger zu werden“, erklärt Christian Felber, Sprecher der mittlerweile in 35 Ländern aktiven Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ). „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht an der Methodik der Gemeinwohl-Bilanz der Gemeinwohl-Ökonomie zu orientieren. Denn um eine Nachhaltigkeitsbilanz zu einem wirklich effektiven Instrument der Transformation zu machen, bedarf es aus unserer Sicht unbedingt der Möglichkeit der quantitativen Bewertung, der Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der Ergebnisse sowie einer Verknüpfung mit Anreizen für nachhaltiges Wirtschaften. Sonst wird dieses potenziell sehr effektive Instrument der sozialökologischen Transformation nicht die nötige Wirkung für Gesellschaft, Klima und Biodiversität entwickeln.“

Die Forderungen im Detail:
1. Quantitative Bewertung: Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte – einschließlich der Indikatoren – müssen im externen Audit mittels eines objektiven und verständlichen Punktesystems bewertet werden, damit die Öffentlichkeit die Berichtsinhalte einordnen kann. Ohne einheitliche Bewertung wird Greenwashing Tür und Tor geöffnet.

2. Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit: Die quantifizierten Ergebnisse der
Nachhaltigkeitsberichte müssen den Vergleich von Unternehmen ermöglichen, damit Konsument*innen und Investor*innen eine verlässliche Informationsgrundlage für ihre Kauf- oder Investitionsentscheidungen vorfinden. Das Ergebnis des Nachhaltigkeitsberichts soll über ein Label öffentlich gut sichtbar sein.

3. Verknüpfung mit Anreizen: Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsberichte müssen konkrete Konsequenzen zur Folge haben. Nachhaltiges Wirtschaften muss – zum Beispiel durch Steuererleichterungen – belohnt werden. Wirtschaften, das Umwelt und/oder Gesellschaft belastet, muss mit Negativanreizen relativ verteuert werden. Erst wenn externalisierte Kosten auf diese Weise internalisiert werden und die Preise die Wahrheit sagen, wird das Wirtschaftssystem nachhaltig sein.

Begleitende Petition auf nogreenwashing.ecogood.org

Um mehr Öffentlichkeit für ihre Forderung zu schaffen, hat die Gemeinwohl-Ökonomie auf nogreenwashing.ecogood.org eine Petition gestartet. Unter dem Claim „Zähne für den zahnlosen Tiger“ adressiert sie die Bundesregierung und im Speziellen das für die nationale Umsetzung zuständige Bundesministerium für Justiz unter Dr. Marco Buschmann (FDP). Christian Felber: „Wir sehen aktuell am Beispiel der CSR-Richtlinie, wie konsequent oder verwässert der Gesetzgeber die brennenden Probleme Klimawandel, Artenvielfaltsverlust, sozialer Zusammenhalt oder Verteilungsgerechtigkeit angehen kann. Gerade in diesen Zeiten hängt die Akzeptanz verpflichtender Nachhaltigkeitsberichte von ihrer Effektivität und Praktikabilität ab. Die Gemeinwohl-Bilanz ist ein seit mehr als zehn Jahren ständig weiterentwickelter Nachhaltigkeitsbericht für Unternehmen, der seine Praxistauglichkeit im wirtschaftlichen Alltag und seine Effektivität in Bezug auf Nachhaltigkeitsziele hundertfach bewiesen hat. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses partizipativ entwickelte und von unterschiedlichen Playern akzeptierte Instrument nicht ungenutzt zu lassen.“