Was ist die CSR-Richtlinie der EU?

Im Rahmen des sogenannten Green Deals hat sich die EU im Sommer auf eine überarbeitete Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung (CSR-Richtlinie) geeinigt, die große Unternehmen verpflichtet offenzulegen, wie sich ihr Wirtschaften auf Mensch und Natur auswirkt. Das vornehmliche Ziel dabei ist es, Finanzströme in Richtung nachhaltiger Unternehmen umzuleiten. Betroffen sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro (bzw. einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro). Die genauen Kriterien der Nachhaltigkeits-Standards werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet. Anschließend muss die Richtlinie von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie droht in weiten Teilen ein zahnloser Tiger zu werden, wenn sie nicht von der Bundesregierung nach dem Vorbild der Gemeinwohl-Bilanz nachgebessert wird. Die Gemeinwohl-Bilanzierung der GWÖ kann als praxiserprobtes Vorbild für die Ausarbeitung von Berichtsstandards im Rahmen der Überarbeitung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie dienen. Sie fordert umfassende Berichterstattung zu den Grundwerten Menschenwürde, Gerechtigkeit, Solidarität, Nachhaltigkeit, Transparenz und Mitentscheidung in Bezug auf Lieferant*innen, Eigentümer*innen, Mitarbeiter*innen, Kund*innen und der breiteren Öffentlichkeit. Dieses wertebasierte und ganzheitliche Modell der Betrachtung der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen ist einzigartig in der Welt.

Gemeinwohl-Matrix

Die Gemeinwohl-Matrix ist Grundlage der Gemeinwohl-Bilanz der GWÖ.